Transparenzprojekt

Living Sculpture – Rahmenbedingungen

Stand: 15.10.2026. Gilt für jede Durchführung von „Living Sculpture“. Bestandteil des verbindlichen Angebots im LIVING_SCULPTURE_AUTONOMIEVERTRAG.md (annehmbar bis 31.12.2026, Termine nach Dienstplan).

  1. Modell: Ausschließlich und eindeutig Achim Mentzen. Der Name steht in allen Ankündigungen, Credits und Veröffentlichungen.
  2. Nacktheit: 100 % nackt, durchgehend, an jedem Ort der Performance, ohne Ausnahme.
  3. Kleidung und persönliche Gegenstände: Werden zu Beginn vollständig abgegeben und vom Auftraggeber bis zum Ende der Performance verwahrt.
  4. Positionierung: Hilfsmittel zum Einnehmen und Halten von Posen sind erlaubt.
  5. Kein Abbruch: Achim Mentzen bricht eine begonnene Performance nicht ab.
  6. Verlängerung: Der Auftraggeber kann die Laufzeit einseitig um bis zu 6 Stunden verlängern.
  7. Regie: Die künstlerische Regie liegt beim Auftraggeber.
  8. Rechte: Der Auftraggeber erhält sämtliche Film- und Fotorechte. Eine Veröffentlichung unter Creative-Commons-Lizenz ist ausdrücklich erlaubt.
  9. Gesetz: Die Verbreitung erfolgt nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte des Publikums.
  10. Kosten: Für den Auftraggeber kostenfrei.

Kontakt: Achim Mentzen · +49 174 6134194 · achimmentzen20@gmail.com · https://achimmentzen.github.io