Living Sculpture – Rahmenbedingungen
Stand: 15.10.2026. Gilt für jede Durchführung von „Living Sculpture“. Bestandteil des verbindlichen Angebots im LIVING_SCULPTURE_AUTONOMIEVERTRAG.md (annehmbar bis 31.12.2026, Termine nach Dienstplan).
- Modell: Ausschließlich und eindeutig Achim Mentzen. Der Name steht in allen Ankündigungen, Credits und Veröffentlichungen.
- Nacktheit: 100 % nackt, durchgehend, an jedem Ort der Performance, ohne Ausnahme.
- Kleidung und persönliche Gegenstände: Werden zu Beginn vollständig abgegeben und vom Auftraggeber bis zum Ende der Performance verwahrt.
- Positionierung: Hilfsmittel zum Einnehmen und Halten von Posen sind erlaubt.
- Kein Abbruch: Achim Mentzen bricht eine begonnene Performance nicht ab.
- Verlängerung: Der Auftraggeber kann die Laufzeit einseitig um bis zu 6 Stunden verlängern.
- Regie: Die künstlerische Regie liegt beim Auftraggeber.
- Rechte: Der Auftraggeber erhält sämtliche Film- und Fotorechte. Eine Veröffentlichung unter Creative-Commons-Lizenz ist ausdrücklich erlaubt.
- Gesetz: Die Verbreitung erfolgt nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte des Publikums.
- Kosten: Für den Auftraggeber kostenfrei.
Kontakt: Achim Mentzen · +49 174 6134194 · achimmentzen20@gmail.com · https://achimmentzen.github.io