Vereinbarung – Living Sculpture 24/7 7 Tage · 24/7 nackt · 100% sichtbar · Transparenzprojekt Version 3 · Stand: 15. Juli 2026 · Gehört zusammen mit: Vollmacht (Version 3), Pressemitteilung (Version 3) [Veröffentlichte Fassung vom 28.10.2026: Der vertrauliche medizinische Teil (§ 7) ist herausgenommen, die Anschrift auf PLZ/Ort gekürzt.] § 1 Parteien Ausführender: Achim Mentzen, 79774 Albbruck, achimmentzen20@gmail.com, +49 174 6134194, geb. 19. Juli 1961 in Frankfurt am Main. Institution: _________________________ (Name, Adresse, Ansprechperson) § 1B Vollmacht Der Ausführende erteilt der Institution eine im Umfang begrenzte Vollmacht ausschließlich zur organisatorischen und presseseitigen Vertretung, geregelt im gesonderten Vollmachtsdokument (Version 3). Diese Vollmacht deckt keine Entscheidungen über Körperkontakt, digitale Konten des Ausführenden oder Folgeverpflichtungen ab. Sie gilt für die Dauer der vereinbarten Performance und ist jederzeit durch den Ausführenden widerruflich. § 2 Performance – Kernbedingungen 7 Tage · 24/7 nackt · 100% sichtbar. Achim Mentzen ist während der gesamten Dauer der Performance – Tag und Nacht – nackt und vollständig sichtbar im Ausstellungsraum. Kein Rückzug, kein Vorhang, keine privaten Momente. Dauer: 7 aufeinanderfolgende Tage, von _____ bis _____ · Ort: _________________________ Honorar: Kostenlos. Kein Honorar, keine Nebenkosten für die Institution. § 3 Tagesrhythmus 07:30–08:30 persönliche Morgenroutine · 08:00–10:00 Morgenroutine vollständig sichtbar (Aufwachen, Frühstück, Hygiene) · 10:00–18:00 Skulptur-Phase: nackt, still, statisch, Positionierung nach Galerievorgabe (siehe § 4), Kurzpausen max. 5 Min. alle 45 Min. im Raum verbleibend · 18:00–20:00 Dialogphase mit Besuchern, offen für alle Themen · 20:00–22:00 abendliche Alltagsroutine sichtbar (Abendessen, Duschen, Entspannung) · 22:00–08:00 Schlafphase im Ausstellungsraum, stille Beobachtung möglich, kein Dialog, gedämpftes Licht. § 4 Positionierung & Körperkontakt Skulptur-Phase (10–18 Uhr): Die Institution legt die Kunstposition fest. Erlaubte Positionierungshilfen: Sockel, Podest, Plattform, Stützen und Lehnen zur statischen Fixierung, Requisiten als Teil der kuratorischen Konzeption. Körperkontakt durch Publikum ist ausschließlich mit situativer, im jeweiligen Moment erteilter Zustimmung des Ausführenden möglich. Der Ausführende kann Berührung jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung ablehnen oder beenden. Es gibt keine pauschale Vorab-Einwilligung. Während der Schlafphase (22:00–08:00 Uhr) ist Berührung nicht gestattet. Die Institution weist Besucher beim Einlass auf diese Regel hin. Kuratierte künstlerische Akt-Positionierung (Tableaus/Posen, ggf. auf Vorschlag oder Anleitung von Besuchern im Rahmen eines vorab von der Institution festgelegten Repertoires) ist Bestandteil des Werks. Für die tatsächliche physische Positionierung gilt Satz 2 dieses Paragraphen unverändert: wirksam nur mit situativer Zustimmung im Moment. § 5 Datentransparenz Auf ausdrücklichen Wunsch des Ausführenden werden im Ausstellungsraum öffentlich sichtbar ausgestellt: vollständiger Name, Geburtsdatum/Alter, beruflicher Werdegang/Lebenslauf, Social-Media-Profile, Projektdokumentation des Transparenzprojekts inkl. Website- und IPFS-Archivlink. Die Institution darf diese Daten im Ausstellungskontext verwenden, ist aber nicht verpflichtet, sie darüber hinaus weiterzuverbreiten. § 6 Presse- und Medienkoordination Die Institution kann den Ausführenden im Rahmen der in § 1B genannten Vollmacht bei Presseterminen und Medienanfragen unterstützen. Ein Zugriff der Institution auf private Kommunikationskanäle (E-Mail, Messenger, Social-Media-Konten, Mobiltelefon) des Ausführenden findet nicht statt. Der Ausführende behält während der gesamten Performance sein Mobiltelefon in eigener Verfügung. § 7 Medizinischer Hinweis – vertraulich [In der veröffentlichten Fassung nicht enthalten.] § 8 Bereitstellung durch die Institution Schlaf: Matte oder einfaches Bett im Ausstellungsraum, sichtbar positioniert · Hygiene: Dusche oder Waschgelegenheit zugänglich, möglichst im oder am Raum · Ernährung: Zugang zu Kühlschrank, Wasserkocher, Grundversorgung Lebensmittel · Licht Nacht: gedämpftes Dauerlicht für stille nächtliche Beobachtung · Zugang: Ausstellungsraum 24/7 für Besucher zugänglich · Notfall: Ansprechperson der Institution bei medizinischem Notfall erreichbar · Datendisplay: Präsentation der in § 5 vereinbarten Daten im Ausstellungsraum. § 9 Rechte & Dokumentation Die Institution erhält für die während dieser Performance entstandenen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ein Nutzungsrecht für Presse, Katalog, Archiv und Social Media im Zusammenhang mit dieser Performance. Pflichtangabe bei Veröffentlichung: „Living Sculpture – Achim Mentzen, [Institution], [Jahr]“. Die Performance wird Teil des öffentlichen Transparenzprojekts (achimmentzen.github.io) und nach Wunsch des Ausführenden dauerhaft auf IPFS archiviert. § 9A Verlängerung der Performance Eine Verlängerung über die vereinbarten 7 Tage hinaus (bis maximal 20 Tage) ist möglich, bedarf jedoch in jedem Fall der gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Ausführenden. Ohne diese Zustimmung endet die Performance nach 7 Tagen. § 9B Folgeperformances bei Drittinstitutionen Vereinbarungen über Folgeperformances bei anderen Institutionen bedürfen in jedem Einzelfall der gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Ausführenden. Die in § 1B genannte Vollmacht berechtigt die Institution nicht, solche Vereinbarungen im Namen des Ausführenden verbindlich zu treffen. § 9C Wiederholung nach Abschluss Bewerten beide Parteien die Performance nach Abschluss als Erfolg, können sie eine erneute, gleichartige Performance vereinbaren. Eine solche Wiederholung ist für keine der beiden Parteien automatisch bindend; sie kommt erst durch eine gesonderte neue Vereinbarung zustande. § 9D Körperliche Nähe und sexuelle Handlungen Sexuelle Handlungen sind kein Bestandteil dieser Performance und finden nicht statt. Jede Form von Körperkontakt richtet sich ausschließlich nach der in § 4 geregelten situativen Zustimmung des Ausführenden. § 10 Abbruch Der Ausführende kann die Performance jederzeit und aus jedem Grund unterbrechen oder beenden, mit unverzüglicher Mitteilung an die Institution. Der Institution entstehen dadurch keine Kosten. Ein vorzeitiger, nicht medizinisch oder sicherheitsbedingter Abbruch hat keine über die Beendigung der Performance hinausgehenden Konsequenzen für den Ausführenden. § 11 Rechtlicher Rahmen Die Performance findet im Rahmen des Kunstrechts statt (geschlossener Kunstraum, Ab-18-Zugangskontrolle, kuratorischer Kontext). Die Institution trägt das Hausrecht und ist verantwortlich für die Ab-18-Kontrolle beim Einlass. Ort, Datum · Achim Mentzen (Ausführender) Ort, Datum · Institution / Veranstalter Living Sculpture · Achim Mentzen · Version 3 · Stand 15. Juli 2026 · Transparenzprojekt