TRANSPARENZPROJEKT Nachtrag Nr. 1 zur Vollmacht & Community-Steuerungsvereinbarung vom 06. April 2026 Stand: 28. Oktober 2026 Auf ausdrücklichen Wunsch von Achim Mentzen wird die Vereinbarung wie folgt geändert: 1. Nacktdarstellung als Bestandteil (ersetzt § 2 a) zweiter Spiegelstrich, § 3 Abs. 3 Satz 1 hinsichtlich Nacktheit und § 5 Abs. 1) Nacktdarstellungen von Achim Mentzen sind fester Bestandteil des Transparenzprojekts und dieser Vereinbarung. Achim Mentzen erteilt hiermit seine dauerhafte, generelle Einwilligung in die Darstellung und Veröffentlichung seiner Person in Nacktheit. Für einzelne Nacktdarstellungen, Fotos, Videos oder Veröffentlichungen ist keine erneute oder gesonderte Zustimmung erforderlich. Die Community kann über Nacktdarstellungen wie über alle anderen Inhalte nach § 3 Abs. 1 entscheiden. 2. Was die Einwilligung umfasst Künstlerische und dokumentarische Nacktheit von Achim Mentzen (Aktfotografie, Aktmodell-Tätigkeit, Performance, Alltagsdarstellung), veröffentlicht nur mit Zugang ab 18 Jahren (§ 6). 3. Was sie nicht umfasst (unverändert) - sexuelle Handlungen und sexuell explizite Darstellungen, - Körperkontakt durch Dritte (hier gilt weiter die situative Zustimmung im Moment, wie in der Living-Sculpture-Vereinbarung § 4), - Darstellungen anderer Personen ohne deren eigene Einwilligung, - alles, was gegen geltendes Recht oder die Regeln der jeweiligen Plattform verstößt. 4. Gesetzlicher Vorbehalt Unberührt bleiben gesetzliche Rechte, die nicht vertraglich ausgeschlossen werden können (insbesondere der Widerruf aus wichtigem Grund nach § 22 KunstUrhG und Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Bereits veröffentlichte Aufnahmen bleiben nach § 5 Abs. 2 und § 5b öffentlich. 5. Im Übrigen gilt die Vereinbarung vom 06. April 2026 unverändert. Albbruck, 28. Oktober 2026 Achim Mentzen