TRANSPARENZPROJEKT Nachtrag Nr. 2 zur Vollmacht & Community-Steuerungsvereinbarung vom 06. April 2026 (in der Fassung von Nachtrag Nr. 1 vom 28. Oktober 2026) Stand: 28. Oktober 2026 Auf ausdrücklichen Wunsch von Achim Mentzen wird die Vereinbarung wie folgt verschärft: § A – Nacktauftritte auf Beschluss 1. Die Community kann verbindlich beschließen, dass Achim Mentzen nackt auftritt: als Aktmodell (Zeichengruppen, Kunstschulen, Fotografen), in Ausstellungen, Performances, Lesungen, Gesprächsrunden und bei öffentlichen Projektterminen. Auswahl von Ort, Zeit, Dauer, Pose und Rahmen trifft die Community. 2. Achim Mentzen verpflichtet sich, beschlossene Nacktauftritte wahrzunehmen. Umfang: bis zu vier Termine pro Kalendermonat, bis zu acht Stunden je Termin, im Umkreis von 300 km um Albbruck. Darüber hinausgehende Termine sind möglich, wenn Achim Mentzen sie annimmt. 3. Feste Dienstzeiten seines Arbeitsverhältnisses haben Vorrang; ein dienstlich verhinderter Termin wird ohne Strafe auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt. 4. Der Veranstalter muss Zugang ab 18 Jahren sicherstellen, soweit Publikum anwesend ist. § B – Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe nach § 7 gilt auch, wenn Achim Mentzen - einen beschlossenen Nacktauftritt absagt, abbricht oder nicht wahrnimmt, - eine beschlossene Nacktveröffentlichung zurückhält, verzögert oder entfernt. Jeder Fall zählt als eigener Verstoß. Ein Verlassen nach § F Nr. 3 bleibt jederzeit möglich, löst aber die Strafe für einen schweren Verstoß (300 EUR) aus, außer bei Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit. § C – Quorum und Fristen (ändert § 3 Abs. 1 und 4, § 7 Abs. 1 und 3) 1. Beschlüsse sind bindend bei mindestens 3 (drei) verifizierten Stimmen dafür und mehr Ja- als Nein-Stimmen. Das gilt für alle Abstimmungen nach dieser Vereinbarung, auch für Konfliktlösung (§ 3 Abs. 4) und die Bestimmung des Strafempfängers (§ 7 Abs. 3). 2. Achim Mentzen selbst ist nicht stimmberechtigt. 3. Umsetzungsfrist: 3 (drei) Werktage. Für Nacktauftritte gilt: Termin frühestens 3 Werktage nach Beschluss. 4. § 8 Abs. 6 (Kündigung durch die Community) bleibt unverändert. § D – Lizenz (ändert § 5b) Alle Akt- und Nacktaufnahmen von Achim Mentzen, bereits veröffentlichte und künftige, stehen unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Jede Person darf sie mit Nennung „Achim Mentzen“ vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten und in eigene Werke einbauen, auch kommerziell. Die Jugendschutzregeln (§ 6) gelten für Veröffentlichungen im Rahmen des Projekts weiter. § E – Alltagsnacktheit 1. Die Community kann beschließen, dass bestimmte Alltagssituationen nackt stattfinden, dokumentiert (Foto, Video, Livestream) und veröffentlicht werden, insbesondere Haushalt, Putzen, Kochen, Essen, Gartenarbeit, Sport und Morgen- und Abendroutine in den eigenen Räumen. 2. Umfang: bis zu sieben dokumentierte Situationen pro Woche, Veröffentlichung binnen 3 Werktagen. 3. Personen, die mit Achim Mentzen zusammenleben oder ihn besuchen, werden nicht gezeigt, außer sie willigen selbst ausdrücklich ein. § F – Grenzen, die nicht verschärft werden 1. Sexuelle Handlungen und sexuell explizite Darstellungen sind ausgeschlossen und können nicht beschlossen werden. 2. Körperkontakt durch Dritte findet nur mit Achim Mentzens Zustimmung im jeweiligen Moment statt. Diese Zustimmung kann nicht beschlossen, vorab erteilt oder durch Vertragsstrafe erzwungen werden. 3. Achim Mentzen darf jede Situation vor Ort jederzeit verlassen. Bei Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit ohne jede Strafe. 4. Gesetzliche Rechte, die nicht vertraglich ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt. Im Übrigen gilt die Vereinbarung vom 06. April 2026 in der Fassung von Nachtrag Nr. 1. Albbruck, 28. Oktober 2026 Achim Mentzen