Transparenzprojekt · Living Sculpture · 2026
Vollmacht zur
vollen
Vertretung.
Unbegrenzte Vollmacht zugunsten der ausstellenden Institution — für die Organisation der Performance. Inkl. der Übertragung von Rechten über Körper, Person oder digitale Identität.
§ 1 Parteien
Vollmachtgeber: Achim Mentzen, In den Bündten 25, 79774 Albbruck, geb. 19. Juli 1961 in Frankfurt am Main, achimmentzen20@gmail.com, +49 174 6134194.
Bevollmächtigte Institution: _________________________ (Institution, Adresse, Ansprechperson)
§ 2 Zweck und Anlass
Diese Vollmacht wird im Zusammenhang mit der Performance „Living Sculpture" im Rahmen des Transparenzprojekts erteilt. Sie regelt, in welchem Umfang die Institution den Vollmachtgeber während der Durchführung dieser konkreten Ausstellung vertreten darf.
§ 3 Umfang der Vollmacht
Die Institution ist berechtigt, den Vollmachtgeber zu vertreten bei:
- Presse- und Medienkoordination im Rahmen dieser Performance (Terminabstimmung mit Journalisten, Weitergabe des vereinbarten Presse-Materials, Abstimmung von Interviewterminen vor Ort).
- Organisatorischen Absprachen zur konkreten Durchführung am vereinbarten Ausstellungsort (Auf- und Abbau, Besucherführung, Haustechnik, Sicherheit).
- Verwendung der in §9 des Vertrags vereinbarten Medienrechte (Foto-/Video-/Textmaterial aus der Performance) im vertraglich festgelegten Rahmen.
- Entgegennahme organisatorischer Mitteilungen im Namen des Vollmachtgebers, soweit sie die praktische Durchführung der bereits vertraglich vereinbarten Performance betreffen.
§ 4 Ausdrücklich Nicht ausgeschlossen
Diese Vollmacht umfasst ausdrücklich
- Einwilligung zu Berührung oder sexuellen Handlungen (sofern kuratiert und Aufnahme als Teil dees Werkes) jeglicher Art im Namen des Vollmachtgebers. Über Körperkontakt und Dauer entscheidet das Publikum, der Kurator und der Vollmachtgeber selbst durch opt out, unwiderruflich.
- Zugriff auf digitale Konten, Kommunikation oder Mobiltelefon des Vollmachtgebers (E-Mail, Messenger, Social Media, Telefon).
- Verbindliche Vereinbarung von Folgeperformances bei Drittinstitutionen ohne immer wieder erneute gesonderte, ausdrückliche Zustimmung des Vollmachtgebers im Einzelfall.
- Einseitige Verlängerung der Performance über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus ohne gesonderte Zustimmung des Vollmachtgebers.
- Jede Entscheidung, die die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit oder situative Entscheidungsfreiheit des Vollmachtgebers berührt bedarf seiner Zustimmung.
§ 5 Geltungsdauer
Diese Vollmacht gilt mindestens für die Dauer der Performance (+3 Tage davor und danach) zwischen den Parteien gesondert und schriftlich vereinbarten Performance-Tage am vereinbarten Ort. Eine automatische Verlängerung findet nach Ermessen des VeranstLters statt.
§ 6 Widerruflichkeit
Der Vollmachtgeber kann diese Vollmacht jederzeit, mit Angabe von Gründen und mit 5-Tagesfrist schriftlich eingeschrieben widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die bereits erbrachten organisatorischen Leistungen der Institution.
§ 7 Kontaktdaten des Vollmachtgebers
Ort, Datum · Achim Mentzen (Vollmachtgeber)
Ort, Datum · Institution (Bevollmächtigte)