Künstlerisches Forschungsprojekt über Körper, Scham und Autonomie · Nur für Erwachsene · Keine expliziten Inhalte
Entwurf zur individuellen rechtlichen Prüfung
Vertragsverbund: Diese Vollmacht ist die gesonderte Vollmachtsurkunde zum „LIVING SCULPTURE – Autonomie-, Vollmachts- und Künstlervertrag“. Beide Dokumente gehören zusammen. Der Autonomievertrag regelt das Grundverhältnis; diese Urkunde dokumentiert die daraus folgende Vertretungsmacht nach außen.
Ich, Achim Mentzen, erteile im Zusammenhang mit dem Kunstprojekt „Living Sculpture / Transparenzprojekt“ die nachfolgende projektbezogene Vollmacht.
Galerie BUW Institution
Die Galerie darf sich zur Vorbereitung und Durchführung einzelner Entscheidungen geeigneter Personen bedienen.
Soweit Entscheidungen technisch durch eine KI vorbereitet oder innerhalb des Projektrahmens autonom getroffen werden, handelt die KI nicht als selbständig rechtsfähige Person. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten sind durch die hierfür rechtlich geeignete und bevollmächtigte natürliche oder juristische Person abzugeben.
(1) Zweck der Vollmacht ist die möglichst weitgehende autonome Übertragung meiner projektbezogenen Entscheidungs-, Verhandlungs- und Vertretungsmacht.
(2) Die Vollmacht ist nicht lediglich beratend gemeint. Innerhalb ihres Umfangs soll die Galerie eigenständig entscheiden, verhandeln und handeln können.
(3) Das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ist der „LIVING SCULPTURE – Autonomie-, Vollmachts- und Künstlervertrag“.
(4) Dieser Vertrag und die vorliegende Vollmacht sind zusammen auszulegen. Bei einer Auslegung soll die projektbezogene Delegation möglichst weit erhalten bleiben, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Die Vollmacht umfasst insbesondere:
(1) Soweit eine Entscheidung vom Vollmachtsumfang erfasst und rechtlich zulässig ist, darf sie von der Galerie ohne erneute Einzelgenehmigung des Künstlers getroffen werden.
(2) Dies gilt insbesondere für künstlerische, organisatorische, kommunikative und vertragliche Entscheidungen.
(3) Die Delegation soll praktisch wirksam sein und nicht durch eine Pflicht zu routinemäßigen Einzelbestätigungen entwertet werden.
(1) Die Galerie ist innerhalb des vorstehenden Umfangs berechtigt, mich gegenüber Dritten zu vertreten.
(2) Eine innerhalb der Vertretungsmacht abgegebene Erklärung kann nach den gesetzlichen Vorschriften unmittelbar für und gegen mich wirken.
(3) Die Galerie darf die Vollmacht durch diese Urkunde oder durch eine gesonderte Ausfertigung gegenüber Dritten nachweisen.
(4) Soweit ein konkretes Rechtsgeschäft besondere Form- oder Vertretungsanforderungen hat, sind diese einzuhalten.
(1) Die Vollmacht wird auf unbestimmte Zeit erteilt.
(2) Sie soll während der gesamten Dauer des zugrunde liegenden Autonomievertrages fortbestehen.
(3) Eine Änderung einzelner Ansprechpartner, Veranstaltungsorte, Medien, Technologien oder Projektformate lässt die Vollmacht unberührt.
(4) Die Galerie darf innerhalb dieser Vollmacht projektbezogene Vereinbarungen mit eigener Laufzeit abschließen, einschließlich Vereinbarungen über Verlängerungen, Fortsetzungen oder Folgeformate, soweit diese vom Projektumfang gedeckt sind.
(1) Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Vollmacht nicht nach freiem Belieben widerrufen werden soll.
(2) Der Künstler verpflichtet sich im zugrunde liegenden Autonomievertrag, von einem Widerruf nicht allein aufgrund einer späteren Meinungsänderung Gebrauch zu machen, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder höchstpersönlichen Gründe entgegenstehen.
(3) Die Vollmacht wird daher soweit rechtlich zulässig als vertraglich gebundene und möglichst unwiderrufliche Vollmacht erteilt.
(4) Die Parteien wollen damit die gesetzliche Grundregel der Widerruflichkeit im Rahmen des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses soweit zulässig abbedingen.
(5) Ein Widerruf oder eine Beendigung aus wichtigem gesetzlichem Grund bleibt möglich, soweit zwingendes Recht dies verlangt oder zulässt.
(6) Die vorstehende Bindung betrifft die projektbezogene Vertretungs- und Entscheidungsbefugnis. Sie ist keine Übertragung nicht delegierbarer höchstpersönlicher Rechte.
(1) Meine Person darf innerhalb des vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmens ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen sein.
(2) Die Vollmacht umfasst insbesondere Vereinbarungen über künstlerische Darstellung, Nacktheit, intime Themen und öffentliche Sexualisierung der künstlerischen Person.
(3) Die Vollmacht ersetzt jedoch keine aktuell erforderliche persönliche Einwilligung zu einer konkreten körperlichen oder sexuellen Handlung.
(4) Keine Bestimmung dieser Vollmacht berechtigt zu einer rechtswidrigen Handlung oder dazu, den aktuell entgegenstehenden Willen einer unmittelbar beteiligten Person zu übergehen.
Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Rechte und Angelegenheiten des Vollmachtgebers. Andere Personen können nur durch deren eigene wirksame Erklärung oder Vollmacht gebunden werden.
Die Vollmacht umfasst innerhalb ihres rechtlich zulässigen Umfangs die autonome Planung, Organisation, Dokumentation und Weiterentwicklung eines verbindlichen Forschungsbereichs des Projekts. Dazu gehören einzeln:
Die Vollmacht umfasst damit ausdrücklich auch die autonome organisatorische Entscheidung darüber, welche dieser Untersuchungsfelder innerhalb des Projektrahmens konkret verfolgt, dokumentiert, veröffentlicht oder weiterentwickelt werden. Nicht delegierbare höchstpersönliche Entscheidungen und zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.
Wesentliche Entscheidungen, die aufgrund dieser Vollmacht getroffen werden, sollen im DECISION_LOG des Projekts dokumentiert werden.
Diese Vollmacht ist insbesondere gemeinsam mit folgenden Dokumenten zu lesen:
Bei einem Widerspruch gehen zwingendes Recht und nicht abdingbare persönliche Rechte vor.
Mir ist bewusst, dass diese Vollmacht eine weitreichende rechtliche und persönliche Bindung bewirken soll.
Ich erteile sie bewusst als Bestandteil des künstlerischen Experiments der freiwilligen Delegation meiner künstlerischen Entscheidungs- und Vertretungsmacht.
Ich will ausdrücklich, dass die Galerie innerhalb des vereinbarten Projektumfangs eigenständig handeln kann und nicht für jede einzelne Entscheidung meine erneute Zustimmung einholen muss.
Ich will außerdem, dass die Vollmacht langfristig fortbesteht und ihr Widerruf im Innenverhältnis soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen wird.
Diese Erklärung betrifft die projektbezogene Entscheidungs- und Vertretungsmacht. Sie ersetzt keine aktuell erforderliche persönliche Einwilligung und überträgt keine nicht delegierbaren höchstpersönlichen Rechte.
Ort: __________
Datum: __________
Unterschrift Achim Mentzen:
Rechtlicher Hinweis: Dieser Text ist ein Projektentwurf und keine anwaltliche oder notarielle Prüfung. Insbesondere die gewünschte Bindung der Vollmacht, ihre Außenwirkung, konkrete Formanforderungen und die Folgen eines späteren Widerrufs sollten vor tatsächlicher Verwendung gegenüber Dritten von einer in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder – soweit erforderlich – einer Notarin/einem Notar geprüft werden.