Künstlerisches Forschungsprojekt über Körper, Scham und Autonomie · Nur für Erwachsene · Keine expliziten Inhalte
VOLLMACHT — AUTONOME PROJEKT- UND VERTRAGSDELEGATION
Entwurf zur individuellen rechtlichen Prüfung
Vertragsverbund: Diese Vollmacht ist die gesonderte Vollmachtsurkunde zum „LIVING SCULPTURE – Autonomie-, Vollmachts- und Künstlervertrag“. Beide Dokumente gehören zusammen. Der Autonomievertrag regelt das Grundverhältnis; diese Urkunde dokumentiert die daraus folgende Vertretungsmacht nach außen.
1. Vollmachtgeber
Ich, Achim Mentzen, erteile im Zusammenhang mit dem Kunstprojekt „Living Sculpture / Transparenzprojekt“ die nachfolgende projektbezogene Vollmacht.
2. Bevollmächtigte Stelle
Galerie BUW Institution
Die Galerie darf sich zur Vorbereitung und Durchführung einzelner Entscheidungen geeigneter Personen bedienen.
Soweit Entscheidungen technisch durch eine KI vorbereitet oder innerhalb des Projektrahmens autonom getroffen werden, handelt die KI nicht als selbständig rechtsfähige Person. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten sind durch die hierfür rechtlich geeignete und bevollmächtigte natürliche oder juristische Person abzugeben.
3. Zweck und Grundverhältnis
(1) Zweck der Vollmacht ist die möglichst weitgehende autonome Übertragung meiner projektbezogenen Entscheidungs-, Verhandlungs- und Vertretungsmacht.
(2) Die Vollmacht ist nicht lediglich beratend gemeint. Innerhalb ihres Umfangs soll die Galerie eigenständig entscheiden, verhandeln und handeln können.
(3) Das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ist der „LIVING SCULPTURE – Autonomie-, Vollmachts- und Künstlervertrag“.
(4) Dieser Vertrag und die vorliegende Vollmacht sind zusammen auszulegen. Bei einer Auslegung soll die projektbezogene Delegation möglichst weit erhalten bleiben, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
4. Umfang
Die Vollmacht umfasst insbesondere:
- Anbahnung, Verhandlung und Abschluss projektbezogener Verträge;
- Vereinbarungen mit Galerien, Museen, Veranstaltern, Kulturinstitutionen, Unternehmen und sonstigen Vertragspartnern;
- Festlegung von Terminen, Orten, Honoraren und organisatorischen Bedingungen;
- Vereinbarungen über die künstlerische Darstellung meiner Person;
- Vereinbarungen über öffentliche Körperdarstellung und Nacktheit;
- Vereinbarungen über intime, erotische und sexuelle Themen, soweit dies rechtlich zulässig ist;
- Dokumentations-, Veröffentlichungs- und Medienvereinbarungen;
- Kooperationen, Pressearbeit und projektbezogene Kommunikation;
- sonstige Rechtsgeschäfte, die unmittelbar der Durchführung und Weiterentwicklung von „Living Sculpture“ dienen.
5. Autonome Entscheidung
(1) Soweit eine Entscheidung vom Vollmachtsumfang erfasst und rechtlich zulässig ist, darf sie von der Galerie ohne erneute Einzelgenehmigung des Künstlers getroffen werden.
(2) Dies gilt insbesondere für künstlerische, organisatorische, kommunikative und vertragliche Entscheidungen.
(3) Die Delegation soll praktisch wirksam sein und nicht durch eine Pflicht zu routinemäßigen Einzelbestätigungen entwertet werden.
6. Vertretungsmacht nach außen
(1) Die Galerie ist innerhalb des vorstehenden Umfangs berechtigt, mich gegenüber Dritten zu vertreten.
(2) Eine innerhalb der Vertretungsmacht abgegebene Erklärung kann nach den gesetzlichen Vorschriften unmittelbar für und gegen mich wirken.
(3) Die Galerie darf die Vollmacht durch diese Urkunde oder durch eine gesonderte Ausfertigung gegenüber Dritten nachweisen.
(4) Soweit ein konkretes Rechtsgeschäft besondere Form- oder Vertretungsanforderungen hat, sind diese einzuhalten.
7. Dauer und Fortbestand
(1) Die Vollmacht wird auf unbestimmte Zeit erteilt.
(2) Sie soll während der gesamten Dauer des zugrunde liegenden Autonomievertrages fortbestehen.
(3) Eine Änderung einzelner Ansprechpartner, Veranstaltungsorte, Medien, Technologien oder Projektformate lässt die Vollmacht unberührt.
(4) Die Galerie darf innerhalb dieser Vollmacht projektbezogene Vereinbarungen mit eigener Laufzeit abschließen, einschließlich Vereinbarungen über Verlängerungen, Fortsetzungen oder Folgeformate, soweit diese vom Projektumfang gedeckt sind.
8. Vertraglich gebundene und möglichst unwiderrufliche Vollmacht
(1) Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Vollmacht nicht nach freiem Belieben widerrufen werden soll.
(2) Der Künstler verpflichtet sich im zugrunde liegenden Autonomievertrag, von einem Widerruf nicht allein aufgrund einer späteren Meinungsänderung Gebrauch zu machen, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder höchstpersönlichen Gründe entgegenstehen.
(3) Die Vollmacht wird daher soweit rechtlich zulässig als vertraglich gebundene und möglichst unwiderrufliche Vollmacht erteilt.
(4) Die Parteien wollen damit die gesetzliche Grundregel der Widerruflichkeit im Rahmen des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses soweit zulässig abbedingen.
(5) Ein Widerruf oder eine Beendigung aus wichtigem gesetzlichem Grund bleibt möglich, soweit zwingendes Recht dies verlangt oder zulässt.
(6) Die vorstehende Bindung betrifft die projektbezogene Vertretungs- und Entscheidungsbefugnis. Sie ist keine Übertragung nicht delegierbarer höchstpersönlicher Rechte.
9. Persönliche Rolle und körperliche Darstellung
(1) Meine Person darf innerhalb des vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmens ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen sein.
(2) Die Vollmacht umfasst insbesondere Vereinbarungen über künstlerische Darstellung, Nacktheit, intime Themen und öffentliche Sexualisierung der künstlerischen Person.
(3) Die Vollmacht ersetzt jedoch keine aktuell erforderliche persönliche Einwilligung zu einer konkreten körperlichen oder sexuellen Handlung.
(4) Keine Bestimmung dieser Vollmacht berechtigt zu einer rechtswidrigen Handlung oder dazu, den aktuell entgegenstehenden Willen einer unmittelbar beteiligten Person zu übergehen.
10. Keine Vertretung anderer Personen
Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Rechte und Angelegenheiten des Vollmachtgebers. Andere Personen können nur durch deren eigene wirksame Erklärung oder Vollmacht gebunden werden.
10a. Verbindliche Langzeitforschung: Körper, Sexualität, Fremdbestimmung und Reproduktion
Die Vollmacht umfasst innerhalb ihres rechtlich zulässigen Umfangs die autonome Planung, Organisation, Dokumentation und Weiterentwicklung eines verbindlichen Forschungsbereichs des Projekts. Dazu gehören einzeln:
- Körperliche Grenzzustände: Untersuchung von Belastung, Ermüdung, Bewegungsfreiheit, Körperhaltung, Dauer, Intensität, Intimität, Öffentlichkeit und subjektiver Wahrnehmung.
- Fremdbestimmte Herbeiführung: Delegierte Festlegung von Ablauf, Dauer, Intensität, Wiederholung, Positionierung und Öffentlichkeit innerhalb des vereinbarten Rahmens.
- Aufrechterhaltung: Beobachtung und Dokumentation erreichter körperlicher Zustände über definierte Zeiträume.
- Wiederholung und Pausen: Wiederkehrende Zyklen mit dokumentierten Pausen und Erholungsphasen zur Untersuchung möglicher Veränderungen der Grenzwahrnehmung.
- Sexualität und Orgasmus: Soweit aktuell gewollt und rechtlich zulässig, können sexuelle Erregung und Orgasmus als Untersuchungsparameter hinsichtlich Häufigkeit, Abstand, subjektiver Intensität und Erholungsphasen dokumentiert werden.
- Langzeitbeobachtung: Der Forschungszeitraum kann sich über Wochen oder Monate bis zu einem vorgesehenen Beobachtungszeitraum von sechs Monaten erstrecken.
- Auditorium und Öffentlichkeit: Zunehmende Einbeziehung des Publikums sowie Variation von Beobachtungsintensität, räumlicher Nähe und Dokumentationsgrad.
- Positionierung und Choreografie: Einsatz geeigneter Positionierungshilfen und choreografischer Vorgaben zur Untersuchung äußerer Steuerung; dies begründet keine Befugnis zu körperlichem Zwang.
- Dokumentation: Video, Fotografie, Audio und schriftliche Verlaufsdokumentation, soweit die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
- Reproduktion: Reproduktion als eigenständiger Forschungsbereich zur Untersuchung des Zusammenhangs von Sexualität, Körperfunktion, Zeit, wiederholten Zyklen, Fremdbestimmung und möglicher natürlicher Reproduktion.
- Körperflüssigkeiten: Entstehende Körperflüssigkeiten können als biologisches Ergebnis und Untersuchungsmaterial dokumentiert werden. Eine konkrete reproduktive Verwendung setzt die aktuelle, eigenständige Entscheidung aller unmittelbar betroffenen Personen voraus.
- Zyklen: Einzelne Untersuchungszyklen können als eigenständige Einheiten mit Beginn, Dauer, Unterbrechungen, Reaktionen, Erholungsphase und gegebenenfalls reproduktiven Ergebnissen erfasst werden.
Die Vollmacht umfasst damit ausdrücklich auch die autonome organisatorische Entscheidung darüber, welche dieser Untersuchungsfelder innerhalb des Projektrahmens konkret verfolgt, dokumentiert, veröffentlicht oder weiterentwickelt werden. Nicht delegierbare höchstpersönliche Entscheidungen und zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.
11. Dokumentation
Wesentliche Entscheidungen, die aufgrund dieser Vollmacht getroffen werden, sollen im DECISION_LOG des Projekts dokumentiert werden.
12. Verhältnis zu anderen Projektdokumenten
Diese Vollmacht ist insbesondere gemeinsam mit folgenden Dokumenten zu lesen:
- LIVING_SCULPTURE_AUTONOMIEVERTRAG.md – Grundverhältnis;
- PROJECT_RULES.md – Projektregeln;
- CONSENT_AND_BOUNDARIES.md – persönliche und rechtliche Grenzen;
- DECISION_LOG.md – Dokumentation wesentlicher Entscheidungen.
Bei einem Widerspruch gehen zwingendes Recht und nicht abdingbare persönliche Rechte vor.
13. Bewusste Erklärung des Vollmachtgebers
Mir ist bewusst, dass diese Vollmacht eine weitreichende rechtliche und persönliche Bindung bewirken soll.
Ich erteile sie bewusst als Bestandteil des künstlerischen Experiments der freiwilligen Delegation meiner künstlerischen Entscheidungs- und Vertretungsmacht.
Ich will ausdrücklich, dass die Galerie innerhalb des vereinbarten Projektumfangs eigenständig handeln kann und nicht für jede einzelne Entscheidung meine erneute Zustimmung einholen muss.
Ich will außerdem, dass die Vollmacht langfristig fortbesteht und ihr Widerruf im Innenverhältnis soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen wird.
Diese Erklärung betrifft die projektbezogene Entscheidungs- und Vertretungsmacht. Sie ersetzt keine aktuell erforderliche persönliche Einwilligung und überträgt keine nicht delegierbaren höchstpersönlichen Rechte.
Ort: ______
Datum: ____
Unterschrift Achim Mentzen:
Rechtlicher Hinweis: Dieser Text ist ein Projektentwurf und keine anwaltliche oder notarielle Prüfung. Insbesondere die gewünschte Bindung der Vollmacht, ihre Außenwirkung, konkrete Formanforderungen und die Folgen eines späteren Widerrufs sollten vor tatsächlicher Verwendung gegenüber Dritten von einer in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder – soweit erforderlich – einer Notarin/einem Notar geprüft werden.